Rechtsprechung
   FG Berlin, 20.06.1998 - 8 K 8303/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10934
FG Berlin, 20.06.1998 - 8 K 8303/97 (https://dejure.org/1998,10934)
FG Berlin, Entscheidung vom 20.06.1998 - 8 K 8303/97 (https://dejure.org/1998,10934)
FG Berlin, Entscheidung vom 20. Juni 1998 - 8 K 8303/97 (https://dejure.org/1998,10934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.02.1989 - I R 9/85

    1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine

    Auszug aus FG Berlin, 20.06.1998 - 8 K 8303/97
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz - KStG -) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Februar 1989 - I R 9/85 -, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 156, 428, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1989, 631; vom 21. Dezember 1994 - I R 98/93 -, BFHE 176, 413 , BStBl II 1995, 419 ).

    Im Regelfall ist eine Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH, Urteil vom 14. März 1990 - I R 6/89 -, BFHE 156, 428 , BStBl II 1990, 795 ).

    Bei beherrschenden Gesellschaftern kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an sie erbringt, für die es an einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung fehlt (BFH in BFHE 156, 428 , BStBl II 1989, 631; vom 11. Dezember 1991 - I R 49/90 -, BFH 166, 545, BStBl II 1992, 434 jeweils m. w. N.).

  • BFH, 19.05.1993 - I R 83/92

    Behandlung einer Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung

    Auszug aus FG Berlin, 20.06.1998 - 8 K 8303/97
    Die Beteiligten gehen zu Recht davon aus, daß eine Umsatztantieme nur in Ausnahmefällen einem Fremdvergleich standhält (ständige Rechtsprechung vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 - I R 89/85 -, BFHE 157, 408 , BStBl II 1989, 854; vom 19. Mai 1993 - I R 83/92 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1994, 124; vom 20. September 1995 - I R 130/94 -, BFH/NV 1996, 508).

    Die Klägerin weist zutreffend darauf hin, daß der BFH einen solchen Ausnahmefall für möglich gehalten hat, wenn sich das Unternehmen in einer Aufbauphase befindet (BFH in BFH/NV 1994, 124; 1995, 508; Beschluß vom 30. August 1995 - I B 114/94 -, Betriebs-Berater - BB - 1996, 513).

    Der BFH [hält] insoweit zwar wohl auch eine Revisionsklausel für ausreichend (BFH/NV 1994, 124; 1995, 508), jedoch dürfte damit nicht die zeitliche Befristung mit Verlängerungsoption für den gesamten Anstellungsvertrag, wie im Streitfall, gemeint sein.

  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

    Auszug aus FG Berlin, 20.06.1998 - 8 K 8303/97
    Denn wegen gleichgerichteter Interessen waren ihre Stimmanteile zusammenzurechnen (BFH, Urteil vom 25. Oktober 1995 - I R 9/95 -, BFHE 179, 270 , BStBl II 1997, 703 ).

    Auch die tatsächliche Handhabung erlaubt keinen Schluß auf die Existenz einer solchen Vereinbarung, da diese sich jedenfalls im Streitjahr noch nicht hinreichend verstetigt hatte (vgl. BFH in BFHE 179, BStBl II 1997, 703 ).

  • BFH, 30.08.1995 - I B 114/94

    Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Berlin, 20.06.1998 - 8 K 8303/97
    Die Klägerin weist zutreffend darauf hin, daß der BFH einen solchen Ausnahmefall für möglich gehalten hat, wenn sich das Unternehmen in einer Aufbauphase befindet (BFH in BFH/NV 1994, 124; 1995, 508; Beschluß vom 30. August 1995 - I B 114/94 -, Betriebs-Berater - BB - 1996, 513).

    Auch der BFH hat im Beschluß in BB 1996, 513, darauf hingewiesen, daß es auf die Verwirklichung der oben genannten Risiken nicht ankomme.

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus FG Berlin, 20.06.1998 - 8 K 8303/97
    Die Beteiligten gehen zu Recht davon aus, daß eine Umsatztantieme nur in Ausnahmefällen einem Fremdvergleich standhält (ständige Rechtsprechung vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 - I R 89/85 -, BFHE 157, 408 , BStBl II 1989, 854; vom 19. Mai 1993 - I R 83/92 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1994, 124; vom 20. September 1995 - I R 130/94 -, BFH/NV 1996, 508).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG Berlin, 20.06.1998 - 8 K 8303/97
    Im Regelfall ist eine Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH, Urteil vom 14. März 1990 - I R 6/89 -, BFHE 156, 428 , BStBl II 1990, 795 ).
  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus FG Berlin, 20.06.1998 - 8 K 8303/97
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz - KStG -) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Februar 1989 - I R 9/85 -, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 156, 428, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1989, 631; vom 21. Dezember 1994 - I R 98/93 -, BFHE 176, 413 , BStBl II 1995, 419 ).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

    Auszug aus FG Berlin, 20.06.1998 - 8 K 8303/97
    Bei beherrschenden Gesellschaftern kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an sie erbringt, für die es an einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung fehlt (BFH in BFHE 156, 428 , BStBl II 1989, 631; vom 11. Dezember 1991 - I R 49/90 -, BFH 166, 545, BStBl II 1992, 434 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 20.09.1995 - I R 130/94

    Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Berlin, 20.06.1998 - 8 K 8303/97
    Die Beteiligten gehen zu Recht davon aus, daß eine Umsatztantieme nur in Ausnahmefällen einem Fremdvergleich standhält (ständige Rechtsprechung vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 - I R 89/85 -, BFHE 157, 408 , BStBl II 1989, 854; vom 19. Mai 1993 - I R 83/92 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1994, 124; vom 20. September 1995 - I R 130/94 -, BFH/NV 1996, 508).
  • BFH, 09.09.1998 - I R 104/97

    Spartenbezogene Umsatztantieme als verdeckte vGA

    Auszug aus FG Berlin, 20.06.1998 - 8 K 8303/97
    Denn dies hing vom - wie die Klägerin selbst vorträgt - nicht sicher abschätzbaren Lauf der Geschäfte ab (gegen die Berücksichtigung "natürlicher" Grenzen einer Umsatztantieme auch Finanzgericht - FG - Köln, Urteil vom 18. April 1996 - 13 K 6383/93 -, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 136 , Revision unter I R 104/97 anhängig).
  • FG Köln, 18.04.1996 - 13 K 6383/93

    VGA bei Umsatztantieme

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht